11.12.2024 | Datenschutz | Kontakt |
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Riester Rente
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte private Rente.
Zum Kreis der Begünstigten gehören alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Die Beiträge zur staatlich geförderten Altersversorgung setzen sich aus einem Eigenbetrag und einer staatlichen Zulage zusammen.
Die Zulage wird auf Antrag für das Vorjahr ermittelt und direkt dem Vertrag gutgeschrieben.
Der Gesamtbeitrag aus Eigenanteil und Zulage ist als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar.
Die Zulagen richten sich nach dem Familienstand und nach der Anzahl der Kinder. Dabei wird zwischen einer Grundzulage und einer Kinderzulage
unterschieden.
Der Eigenbeitrag wird zunächst aus den Nettobezügen gezahlt. Aufgrund der Förderung durch die staatlichen Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase werden die späteren Rentenleistungen in voller Höhe individuell versteuert (nachgelagerte Besteuerung). |