13.11.2024 | Datenschutz | Kontakt |
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Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersversorgung über Ihren Arbeitgeber. Sie ist eine eigens für die
betriebliche Altersversorgung geschaffene Zusatzversorgungseinrichtung, die der Finanzaufsicht unterliegt.
Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber schließt damit für den Mitarbeiter bei der AHV
eine Rentenversicherung ab. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer versicherte Person.
Neben der steuerlichen Förderung sind die Beiträge zur Gehaltsumwandlung in aller Regel sozialversicherungsfrei, die spätere Rentenleistung ist
zu versteuern.
Die Pensionskasse ist eine reine Altersrentenversicherung. Durch den Direktanspruch des Arbeitnehmers wird bei Altersrentenbeginn die versicherte
Altersrente monatlich und lebenslang an ihn ausgezahlt.
Die Pensionskasse ist ein erstklassiges Produkt zur Sicherung Ihrer Altersvorsorge.
P.S.: Die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen (vL) in die Pensionskasse ist ebenfalls möglich
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